Lösungen für individuelle Anforderungen
Sie haben kein passendes Produkt gefunden? Gerne erarbeiten wir mit Ihnen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Sonderkonstruktionen.
Ihre Arbeitsbühne oder Flurfördergeräte haben einen technischen Defekt oder benötigen dringend eine Wartung, damit sie wieder einwandfrei funktionieren? Bei unseren erfahrenen Servicetechnikern sind Ihre Arbeitsinstrumente in den besten Händen.
Schnell und effizient kümmern sich unsere ausgebildeten und versierten Servicetechniker um die Fehlerbehebung. Dank bestens ausgerüsteten Servicefahrzeugen können wir bei Notfällen flexibel reagieren, Verschleiss- oder Ersatzteile sofort austauschen und Ihnen damit einen professionellen Service vor Ort bieten. Manchmal genügt schon der telefonische Support als fachmännische Unterstützung, um kleinere Störungen selber zu beheben.
Neuer Servicestandort in Etziken
Die Zunahme der Anzahl Wartungen im Bereich der Arbeits- und Hubarbeitsbühnen hat uns veranlasst, einen neuen Servicestandort in Etziken im Kanton Solothurn zu eröffnen. Der neue Servicestandort in Etziken ermöglicht es uns, unsere Kundinnen und Kunden noch besser und gezielter zu unterstützen, sei es persönlich oder telefonisch. Mit Daniel Breuker, Spezialist im Servicebereich mit entsprechender Erfahrung im elektronischen sowie im elektrohydraulischen Bereich; konnten wir eine ausgewiesene Fachkraft für unser Team gewinnen. Er betreut die Region Mittelland und Nordwestschweiz.
Die jährliche Überprüfung von Arbeits- und Hubarbeitsbühnen ist gemäss EKAS-Richtlinien der Verordnung 32b VUV der Instandhaltung von Arbeitsmitteln gesetzlich vorgeschrieben. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Arbeitsinstrumente regelmässig und gesetzeskonform zu warten und falls nötig zu reparieren.
Wir bieten den Jahresservice von Arbeits- und Hubarbeitsbühnen an, diverse Reparaturen, Leiterprüfungen sowie Leiterreparaturen.
Mit unserem Wartungs- und Reparaturservice können wir bei Ausfällen oder Störungen schnell reagieren, damit Ihre Geräte wieder einsatzfähig sind.
Um technischen Ausfällen vorzubeugen und die rechtlichen Vorschriften zu erfüllen, empfehlen wir, die Geräte regelmässig zu warten. Die in Art.32b VUV vorgeschriebene Instandhaltung der Arbeitsmittel umfasst die Inspektion (Messen, Prüfen, Erfassen), das Feststellen des Ist-Zustandes, den Vergleich mit dem Soll-Zustand sowie die Wartung (Reinigung und Pflege) und Reparatur (Austausch und Verbesserung), um den Soll-Zustandes wieder zu erreichen.