AGB

1.       Geltungsbereich und Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Feresta AG, Leuholz 17, CH-8855 Wangen SZ (nachfolgend „Feresta AG“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Feresta AG mit ihren Kunden.

Die Feresta AG bietet Produkte zum Kauf an in den Bereichen Steigtechnik, Arbeitsbühnen sowie Flurförder- und Feuerwehrtechnik. Zudem bietet die Feresta AG in diesen Bereichen Service-, Reparatur- und Prüfdienstleistungen an. Die Feresta AG veranstaltet auch Seminare im Bereich Leitern. Dafür besitzt und betreibt sie auch die Website www.feresta.ch.

Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit der Feresta AG geschäftliche Beziehungen pflegt.

Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Feresta AG.

Der Kunde bestätigt beim Produktkauf und/oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Feresta AG und bei der Nutzung von www.feresta.ch bzw. bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und besonderen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

2.       Informationen der Feresta AG

Prospekt- und Werbematerial der Feresta AG sowie die Website www.feresta.ch beinhalten Informationen über Produkte und Dienstleistungen. Preis- und Sortimentsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben (Produkt-, Dienstleistungsbeschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Gewichte, technische Spezifikationen und sonstige Angaben, ausser Preise) sind unverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. Die Feresta AG bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann die Feresta AG weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.

Die Feresta AG kann keine Garantie abgeben, dass angebotene Produkte zum Zeitpunkt der Bestellung verfügbar sind und alle angebotenen Dienstleistungen erbracht werden können. Daher sind alle Angaben zu Verfügbarkeit und Lieferzeiten ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.

3.       Preise

Die Preisangaben auf www.feresta.ch, bei Offerten sowie auf Prospekt- und Werbematerial von Feresta AG sind stets netto, ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. Diesen Preisen wird jeweils die Mehrwertsteuer zugeschlagen.

a) Beim Produktkauf

Sämtliche Preise verstehen sich unverpackt ab Werk Wangen SZ. Allfällige Versandkosten werden, wo nicht anders vorgesehen, zusätzlich verrechnet und sind durch den Kunden zu bezahlen. Versandkosten werden im Bestellprozess auf Wunsch separat berechnet und dem Kunden mitgeteilt.

b) Bei Dienstleistungen

Mehraufwände für unvorhergesehene Arbeiten und Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt zu den jeweiligen aktuellen Ansätzen.

4.       Vertragsabschluss

a) Beim Produktkauf

Die Angebote der Feresta AG stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, Produkte zu kaufen resp. zu bestellen. Mit dem Kauf oder mit der Bestellung, inklusive der Annahme dieser AGB, kommt der Kaufvertrag zustande. Beim Online-Kauf versendet die Feresta AG eine automatische Bestellbestätigung per E-Mail. Getätigte Bestellungen sind für den Kunden verbindlich.

Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass das gekaufte oder bestellte Produkt nicht oder nicht vollständig geliefert werden kann, ist die Feresta AG berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei der Feresta AG eingegangen sein, wird die Zahlung entsprechend dem Kunden zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde entsprechend von der Zahlungspflicht befreit. Die Feresta AG ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung und auch nicht zu Schadenersatz verpflichtet.

b) Bei Dienstleistungen

Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte von Feresta AG zustande. Der Vertrag kommt ferner zustande, wenn der Kunde die von der Feresta AG angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die bestellte Dienstleistung nicht oder nicht vollständig erbracht werden kann, ist die Feresta AG berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei der Feresta AG eingegangen sein, wird die Zahlung dem Kunden zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Die Feresta AG ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung und auch nicht zu Schadenersatz verpflichtet.

Bei unbefristeten Wartungsverträgen und Leiterprüfverträgen verlängert sich das vom Kunden gelöste Abonnement automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Kunde nicht spätestens drei Monate vor Vertragsablauf schriftlich kündigt.

5.       Widerruf und Umtausch (Produktkauf)

Stimmt die Feresta AG einem Widerruf des Vertrages oder einem Umtausch zu, muss der Kunde die Produkte originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und zusammen mit dem Lieferschein zurücksenden. Rücksendungen an die Feresta AG erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Eine allenfalls bereits geleistete Zahlung wird innerhalb von 14 Tagen an den Kunden zurückerstattet, sofern die Feresta AG die Produkte bereits zurückerhalten hat.

Die Feresta AG behält sich vor, für Beschädigungen, übermässige Abnutzung oder Wertverlust aufgrund unsachgemässen Umgangs eine angemessene Entschädigung zu verlangen und die Wertminderung vom bereits bezahlten Kaufpreis abzuziehen oder dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Die Feresta AG behält sich das Recht vor eine Umtriebspauschale zu erheben.

6.       Zahlungsmodalitäten

Dem Kunden stehen die im Bestellvorgang angegebenen Zahlungsmittel zur Verfügung.

Mit der Wahl eines Online-Zahlungsmittels ermächtigt der Kunde die Feresta AG, die Zahlung auf dem entsprechenden Weg einzuziehen.

Bei Zahlung mit Rechnung ist der Kunde verpflichtet, die von der Feresta AG in Rechnung gestellten Beträge innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, gerät der Kunde automatisch in Verzug und schuldet Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlichen 5 %.

Die Feresta AG behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.
Bei Privatpersonen wird generell Vorauskasse verlangt.

Bei Nichtbezahlung innert Frist ist die Feresta AG berechtigt, jede weitere Dienstleistung zu verweigern und/oder vom Vertrag zurückzutreten.

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Feresta AG ist nicht zulässig.

7.       Lieferung, Prüfpflicht und Mängelrüge

Die Lieferungen werden an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse versandt. Mit dem Versand gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über. Die Lieferung sperriger Artikel (z.B. Sonderanfertigung, Gerüste, Rollpodeste etc.) erfolgt aus Transportgründen in Baugruppen, zerlegt respektive unmontiert.

Ist die Lieferung nicht zustellbar oder verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung, kann die Feresta AG den Vertrag nach einer Rüge-Mitteilung per E-Mail an den Kunden und unter Ansetzung einer angemessenen Frist auflösen sowie die Kosten für die Umtriebe in Rechnung stellen.

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte sofort nach Eingang der Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel, für welche die Feresta AG Gewähr leistet, innert 3 Kalendertagen schriftlich per E-Mail an die Feresta AG Anzeige zu machen.

Rücksendungen an die Feresta AG erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat die Produkte originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und zusammen mit dem Lieferschein und einer ausführlichen Beschreibung der Mängel an die Feresta AG zu schicken.

Ergibt sich bei der Prüfung durch die Feresta AG, dass die Produkte keine feststellbaren Mängel aufweisen oder diese nicht unter die Garantie des Herstellers fallen, kann die Feresta AG die Umtriebe, die Rücksendung oder die allfällige Entsorgung dem Kunden in Rechnung stellen.

8.       Pflichten der Feresta AG (Dienstleistungen)

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Feresta AG ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung unter Einhaltung der in der Schweiz gültigen Normen. Als Erfüllungsort gilt der Sitz der Feresta AG, es sei denn, es werden anderweitige Vereinbarungen getroffen.

Die Feresta AG hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen.

9.       Pflichten des Kunden (Dienstleistungen)

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Feresta AG erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Feresta AG.

Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:

a)      Bei bestellten Service- und Reparaturarbeiten an Hebebühnen:

•     vorgängig oder beim Eintreffen des Technikers, diesem die zuständige Ansprechperson zu nennen.

•     die Batterien der Hubarbeitsbühne vorgängig geladen zu haben.

•     bekannte Fehlfunktionen und/oder Schäden an der Hubarbeitsbühne so früh wie möglich vor dem Servicetermin zu melden.

•     für den Service ausreichend Platz im Inneren eines Gebäudes und an einem trockenen Ort zur Verfügung zu stellen (die Hubarbeitsbühne muss für eine vollständige Kontrolle in der Höhe ausgefahren werden können).

b)      Bei Leiterprüfungen:

•     vorgängig oder beim Eintreffen des Technikers, diesem die zuständige Ansprechperson zu nennen.

•     Alle Leitern vorab an einem Prüfort zu sammeln oder ein kundiger Mitarbeiter zur Führung des Prüfers zu stellen.

•     für den Service ausreichend Platz im Inneren eines Gebäudes und an einem trockenen Ort zur Verfügung zu stellen (die Leitern müssen für eine vollständige Kontrolle in der Höhe ausgefahren werden können).

•     bei Rollgerüsten diese vorab aufzubauen und die Betriebsanleitung beizubringen.

Kleinere Reparaturen an Leitern, wie das Austauschen von Kunststofffüssen, werden nach Möglichkeit gleich bei der Prüfung ausgeführt, grössere Schäden werden nach Rücksprache mit dem Kunden repariert.

Im Übrigen ist der Kunde zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet. Er hat von der Feresta AG jegliche im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung erforderlichen Unterlagen unaufgefordert, vollständig und inhaltlich korrekt zu übergeben.

Die Feresta AG geht davon aus, dass die gelieferten Informationen und Unterlagen richtig und vollständig sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, Unterlagen und Zahlen des Kunden obliegt der Feresta AG nur, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde.

10.   Rücktritt und Annullationen (Dienstleistungen, Seminare)

Bei Dienstleistungen haben beide Partien das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Der zurücktretende Kunde hat die von der Feresta AG bereits getätigten Aufwendungen vollumfänglich zu entgelten. Ein Rücktritt der Feresta AG zu Unzeiten ist nicht zulässig.

Annullationen bei Seminaren:

a)      Annullation durch die Feresta AG:

Falls die Mindestanzahl an Teilnehmern nicht erreicht wird, ist die Feresta AG berechtigt, das Seminar spätestens drei Arbeitstage vor Beginn abzusagen (Benachrichtigung per Mail). Bereits bezahlte Seminargebühren werden vollumfänglich zurückerstattet.

b)      Absage durch Teilnehmer:

10 oder mehr Arbeitstage vor Seminarbeginn: keine Kostenfolge
9 – 3 Arbeitstage vor Seminarbeginn: Verrechnung 50 % der Kurskosten
2 Arbeitstag vor Seminarbeginn: Verrechnung 100 % der Kurskosten

11.   Gewährleistung

a) Bei Produkten

Die Feresta AG liefert Produkte in einwandfreier Qualität. Abweichungen im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen sind vom Kunden zu tolerieren und begründen keine Gewährleistungsansprüche. Für Schäden aufgrund unsorgfältiger Behandlung, unsachgemässem eigenem Einbau oder eigener Reparaturen, ordentlicher Abnutzung, aufgrund Nichteinhaltung der geltenden Normen durch den Kunden, ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung oder Pflege oder aufgrund übermässiger Witterungseinwirkungen und sonstigen übermässigen physikalischen Einwirkungen, übernimmt die Feresta AG keine Gewährleistung. Verbrauchsmaterial begründen keine Gewährleistung.

Es gelten die Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit gemäss der jeweiligen Auftragsbestätigung. Es liegt im Ermessen der Feresta AG, die Gewährleistung durch kostenlose Reparatur, gleichwertigen Ersatz oder durch Rückerstattung des Kaufpreises zu erbringen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

Bei der Umsetzung von Kundenwünschen, welche von den Empfehlungen der Feresta AG abweichen, ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind auch die normale Abnützung, Einwirkungen durch Witterung sowie die Folgen unsachgemässer Behandlung oder Beschädigung durch den Kunden oder Drittpersonen.

Garantiefälle gestatten weder einen Rückbehalt von Zahlungen noch Anspruch auf Schadenersatz.

b) Bei Dienstleistungen

Die Feresta AG haftet im Sinne von Art. 398 Abs. 2 OR für getreue und sorgfältige Ausführung der bei ihr bestellten Dienstleistung.

12.   Haftung

Die Feresta AG schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatz-ansprüche gegen die Feresta AG und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus. Die Feresta AG haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden oder von Dritten. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.

Die Feresta AG kann auf www.feresta.ch Hyperlinks lediglich für den vereinfachten Zugang des Kunden zu anderen Webangeboten benutzen. Die Feresta AG kann weder den Inhalt dieser Webangebote im Einzelnen kennen noch die Haftung oder sonstige Verantwortung für die Inhalte dieser Webseiten übernehmen.

13.   Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an Produkten und Dienstleistungen sowie an allfälligen Marken stehen der Feresta AG zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.

Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung von Immaterialgüterrechten zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt.

Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder Sonstigem, was der Kunde Zusammenhang mit der Dienstleistung der Feresta AG erhält, untersagt, es sei denn es werde von der Feresta AG explizit genehmigt.

Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Feresta AG Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden, anderenfalls er die Feresta AG vollumfänglich schadlos zu stellen hat.

14.   Höhere Gewalt (Dienstleistungen)

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Feresta AG, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt verunmöglicht, so ist die Feresta AG während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage, kann die Feresta AG vom Vertrag zurücktreten. Die Feresta AG hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt für noch nicht geleistete Dienstleistungen vollumfänglich zurückzuerstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

15.   Datenschutz

Der Schutz der Personendaten ihrer Kunden ist der Feresta AG wichtig.  Die Feresta AG nimmt das Thema Datenschutz ernst und achtet auf entsprechende Sicherheit. Die Feresta AG verarbeitet und pflegt personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG), der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG), des Fernmeldegesetzes (FMG) und, soweit anwendbar, anderen datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Feresta AG seine Daten zur Durchführung von Werbemassnahmen (online oder print) gebraucht, insbesondere um ihm Informationen über Angebote zukommen zu lassen.

Der Kunde hat die Möglichkeit, diesen Werbezwecken jederzeit zu widersprechen durch Mitteilung an die Feresta AG.

Im Übrigen wird auf die Datenschutz-Erklärung der Feresta AG, einsehbar auf www.feresta.ch, verwiesen.

16.   Weitere Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommen. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.

Der Gerichtsstand ist Lachen SZ, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.

Diese AGB werden in verschiedene Sprachen übersetzt. Juristisch verbindlich ist einzig die deutsche Fassung.

Wangen SZ, 25. Januar 2023