Ausbildung Hubarbeitsbühne

Die Ausbildung für die Bedienung von Hubarbeitsbühnen

Hubarbeitsbühnen sind Geräte mit einer Bedienerbühne und einem elektromechanischen oder hydraulischen Antrieb. Der Umgang mit den Geräten kann mit besonderen Gefahren verbunden sein, weshalb eine Ausbildung unbedingt erforderlich ist. Erfahren Sie hier, welche Anforderungen für den Umgang mit Arbeitsbühnen erfüllt sein sollten und wie die Ausbildung abläuft.

Warum ist eine Ausbildung überhaupt notwendig?

Die Ausbildung für die Bedienung von Hubarbeitsbühnen ist gemäss der Verordnung über die Unfallverhütung VUV Art. 6 und 8 sowie der Liste von besonderen Gefahren (VUV Art. 49, Abs. 2) vorgeschrieben. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die Bedienung der Bühnen ohne entsprechende Ausbildung unzulässig ist. Die Verordnungen sollen den Anwender natürlich nicht sinnlos gängeln, sondern vielmehr praktisches und theoretisches Wissen vermitteln, um schwere Unfälle bestmöglich zu verhindern.

Welche Ausbildung wird benötigt?

Bediener von Arbeitsbühnen müssen sich für eine oder mehrere spezifische Kategorien von Arbeitsbühnen ausbilden lassen. Die Kategorien umfassen gemäss SN EN 280:
• 1a: Senkrecht-Hubarbeitsbühnen auf Stützen
• 1b: Ausleger-Hubarbeitsbühnen auf Fahrzeugen
• 3a: Während des Einsatzes fahrbare Senkrecht-Hubarbeitsbühnen
• 3b: Während des Einsatzes fahrbare Ausleger-Hubarbeitsbühnen
Die vorgeschriebene Grundausbildung ist in einen praktischen und einen theoretischen Teil aufgegliedert und schliesst mit einer Fachprüfung ab.

Welche persönlichen Voraussetzungen zum Bedienen einer Arbeitsbühne muss man mitbringen?

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, wobei es für Jugendliche im Rahmen der beruflichen Grundbildung Ausnahmen gibt. Ein gutes Seh- und Hörvermögen ist unverzichtbar. Abhängigkeiten von Medikamenten, Drogen oder Alkohol sind unzulässig. Der Bediener der Arbeitsbühnen muss weiterhin Schwindelfreiheit und technisches Verständnis mitbringen, genau wie eine zuverlässige und verantwortungsbewusste Handlungsweise.

X

Beratung Arbeitsbühnen

    • Daniel Güntensperger

      Kundenberater Region Mittelland, Zentral- und Nordwestschweiz

      • Tel. +41 55 440 18 00
      • Mobil +41 78 739 96 33
    • André Poschung

      Kundenberater Region Zürich, Zentral- und Ostschweiz

      • Tel. +41 55 440 18 00
      • Mobil +41 79 420 33 44

Die Grundausbildung wird von Herstellern oder Vermietern von Arbeitsbühnen sowie in speziellen Trainingszentren angeboten. Sofern Betriebe über einen fachkundigen Ausbilder verfügen, können die zukünftigen Bediener auch direkt vor Ort ausgebildet werden. Die Richtlinien der Ausbildung werden dabei entweder nach IPAF (international) oder nach VSAA (Schweiz) durchgeführt. Die FERESTA bietet die Grundausbildung nicht an.

Bediener von Arbeitsbühnen müssen unbedingt die Funktion der eingesetzten Bühne kennen, genau wie erforderliche Sicherheitsmassnahmen am Einsatzort. Sobald auch nur eine der beiden Bedingungen nicht vollumfänglich erfüllt wird, braucht es eine zusätzliche Instruktion. Diese Einweisung findet bei FERESTA zeitnah nach der Auslieferung der Arbeitsbühne statt. Die Durchführung übernimmt ein ausgebildeter Einweiser beziehungsweise Service-Techniker der FERESTA. Die Einweisung dauert rund eine Stunde und wird umfassend dokumentiert.