Normänderung Rollgerüste

Mit der Überarbeitung der SN EN 1004-1 müssen sich Anwender von Fahrgerüsten auf einige Änderungen einstellen. Insbesondere der erste Teil der Norm, der Werkstoffe, Massen, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen beinhaltet, unterscheidet sich in wesentlichen Details deutlich von der Vorgängernorm. Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche Änderungen im Umgang mit Rollgerüsten auf Sie zukommen.

Zu den wichtigsten Änderungen im Vergleich zur Vorgängerversion gehören:

1) Erweiterter Gültigkeitsbereich der Norm
Neu in die Norm aufgenommen wurden fahrbare Arbeitsbühnen mit einer Standhöhe von 0 bis 2,50 Metern.

2) Sicherer Auf-, Um- und Abbau
Der Auf-, Um- und Abbau einer fahrbaren Arbeitsbühne muss ohne die Verwendung einer persönlichen Absturzeinrichtung möglich sein. Damit dies gewährleistet ist, müssen die Rollgerüste in jeder Phase der Montage oder Demontage einen kontinuierlichen Seitenschutz gewährleisten. Geländerteile und Verstrebungen für die nächste Ebene eines Rollgerüstes müssen entweder vom Boden, von der darunterliegenden Ebene oder durch die Durchstiegsluke der Plattform aus angebracht werden können.

3) Maximaler Abstand der Plattformen
Um Absturzgefahren bei der Montage, Demontage oder dem Besteigen des Rollgerüstes zu minimieren, darf der vertikale Abstand zwischen den Belagflächen maximal 2,25 Meter sowie zwischen Boden und erster Belagfläche maximal 3,40 Meter betragen.

4) Neue Anforderungen an die Statik
Zur Erhöhung der Standsicherheit von fahrbaren Arbeitsbühnen und Rollgerüsten definiert die SN EN 1004 neue Vorgaben für die statische Berechnung. Dies kann eine Änderung der Ausleger oder der Ballastierungsvorgaben seitens der Hersteller bedingen. Als Ballast dürfen jetzt auch flüssige oder körnige Materialien eingesetzt werden, sofern sie herstellerseits in stossfesten, verschliessbaren Behältern geliefert werden.

Die fahrbaren Arbeitsbühnen von FERESTA sind gemäss der neuen SN EN 1004-1 optimiert worden und dürfen somit vollumfänglich eingesetzt werden. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch ausführlich zu den neuen Sicherheitsanforderungen rund um Ihre Rollgerüste. Rufen Sie uns doch gleich einmal an!

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