Neue BauAV

Die neue Bauarbeitenverordnung schränkt den Umgang mit tragbaren Leitern ein — Was Sie ab 2022 bei der Verwendung von tragbaren Leitern, Podestleitern und Co. beachten müssen

Ab dem 01.01.2022 tritt die neue Fassung der Bauarbeitenverordnung (BauAV) in Kraft. Nachdem der Bundesrat die neue Version am 18.06.2021 verabschiedet hat, sind Auswirkungen auf das gesamte Bauwesen in der Schweiz zu erwarten. Mehr als 70.000 Betriebe sind direkt von der Neu- fassung der Bauarbeitenverordnung betroffen. Das Ziel der Überarbeitung
ist es, den aktuellen Stand der Technik in die Prävention zu integrieren.

Wir haben Ihnen die wichtigsten Fakten rund um das Thema tragbare
Leitern
zusammengetragen. Die neue Bauarbeitenverordnung schränkt die Verwendung von tragbaren Leitern bei Arbeiten in der Höhe ein.
In Art. 21 der Verordnung ist festgelegt, dass
1) Arbeiten mit tragbaren Leitern nur dann ausgeführt werden dürfen, wenn kein anderes Arbeitsmittel in Bezug auf die Sicherheit besser geeignet ist.
2) Ab einer Absturzhöhe von mehr als zwei Metern dürfen Arbeiten von tragbaren Leitern aus nur von kurzer Dauer sein. Es sind Absturzsicherheits- massnahmen zu treffen.

Diese neuen Einschränkungen erfordern eine genaue Planung der geeigneten Arbeitsmittel. Möglicherweise müssen in einigen Fällen andere Arbeitsmittel eingesetzt werden. Dies bedingt den Kauf oder die Miete von Gerätschaften wie Arbeitsbühnen, RollgerüstenTritten und mobilen Podestleitern.

Arbeitsbühnen
Ob für Reparatur-, Wartungs-, Reinigungs- oder Fassadenarbeiten Hubarbeitsbühnen sind in zahlreichen Branchen unverzichtbar geworden. Dabei können sie dank ihrer vielen Vorteile die Arbeitsprozesse erleichtern.
Die Hebebühnen können vor allem mit ihrer Mobilität punkten, denn sie ermöglichen ohne grossen Aufwand eine flexible, kurzfristige Veränderung
des Standorts. Zudem lassen sie sich präzise auf die gewünschte Arbeitshöhe ausfahren. Hubarbeitsbühnen sind nach SN EN 280 genormt. Das Bedienen erfordert unteranderem eine Grundausbildung, die von Trainingszentren, Herstellern oder Vermietern angeboten wird.

Rollgerüste
Verwenden Sie ausschliesslich Rollgerüste, die nach SN EN 1004 produziert sind. Damit stellen Sie sicher, dass diese zugelassen sind und den sicherheitstechnischen Anforderungen an die einzelnen Bauteile entsprechen. Für zusätzlichen Schutz beim Auf- und Abstieg empfehlen wir Rollgerüste mit Schrägaufstiegen. Wichtig ist ferner, dass eine befähigte Person regelmässig eine Arbeitsmittelprüfung auf einen ordnungsgemässen Zustand macht. So vermeiden Sie, dass Ihr mobiles Gerüst zu einer potenziellen Gefahrenquelle wird und können den Vorgaben der SUVA-Richtlinien gerecht werden.

Tritte
Aufgrund des geringen Gewichts und der leichten Beweglichkeit der Tritte können Arbeitsprozesse auf dem Bau deutlich beschleunigt und vereinfacht werden. Ein einfacher Montagetritt oder eine klappbare Montagetreppe erweisen sich als ausserordentlich platzsparend, weshalb sie sich besonders für Tätigkeiten in engen Arbeitsbereichen eignen. Tritte sind nach SN EN 14183 genormt und bis zu einer maximalen Standhöhe von 1 m zugelassen.

Mobile Podestleitern
Eine mobile Podestleiter bzw. eine Podestleiter mit Rollen, die nach SN EN 131-7 hergestellt ist, gilt nicht als tragbare Leiter, da sie sich von einer einzelnen Person nicht einfach tragen lässt. Vielmehr ist das Gewicht so hoch, dass es Rollen zum Verschieben benötigt. Podestleitern mit Rollen dürfen daher weiterhin auf Baustellen verwendet werden. Bei der Verwendung ist auf eine Zertifizierung gemäss EN 131-7 zu achten! Die entsprechend dieser Norm zertifizierten Podestleitern wurden diversen Prüfungen unterzogen und erfüllen die Anforderungen in Punkto Sicherheit vollumfänglich.

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Als Vertriebsspezialist für Höhenzugangslösung steht Ihnen die FERESTA AG bei der Anschaffung von Arbeitsbühnen, Rollgerüsten, Tritten und Podestleitern mit einem breiten, preiswerten Sortiment und mit kompetenten Beratern jederzeit gerne zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, bald auch Sie unverbindlich beraten zu dürfen!

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Beratung Steigtechnik und Arbeitsbühnen

    • Daniel Güntensperger

      Kundenberater Region Mittelland, Zentral- und Nordwestschweiz

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