Sichere Zugänglichkeiten schaffen

Eine gefahrlose Zugänglichkeit zu und an Arbeitsmitteln kann entweder durch permanente oder temporäre Einrichtungen sichergestellt werden. Zu den permanenten, also dauerhaft montierten, Einrichtungen zählen Industrie-
treppen, ortsfeste Leitern, Podeste, Laufstege
oder allgemeine Verkehrs-
wege. Temporäre Einrichtungen zählen zu den Hilfseinrichtungen, die nur bei Bedarf aufgestellt werden, beispielsweise Leitern oder Arbeitshebebühnen.
Zu beachten ist dabei, dass mobile Leitern als Zugang für hoch gelegene Arbeitsplätze zu beschränken sind! Der Einsatz mobiler Leitern ist nur dann zulässig, wenn der Einsatz anderer, sichererer Einrichtungen nicht gerecht-
fertigt ist. Wo immer es möglich ist, müssen permanente Einrichtungen verwendet werden. Art. 27 VUV, EKAS-Richtlinie

Welche permanenten Einrichtungen gibt es?

Treppen
Treppen sind die Teile von Verkehrswegen, die Gebäude- oder Anlagenteile unterschiedlichen Niveaus miteinander verbinden. Sie müssen so gestaltet werden, dass ihre Abmasse dem Bedarf entsprechen, die Stufen umwandet oder mit Geländern versehen sind und dass die Treppe keinerlei Gefahren-
stellen aufweist. Die Anforderungen an den Feuerwiderstand der Treppen,
die als Fluchtwege dienen, sind gemäss der kantonalen Feuerpolizei-
vorschriften/Brandschutznormen zu berücksichtigen.

Welche Treppen-Typen gibt es und wie sind diese definiert?

Normaltreppen
Normaltreppen sind für den Zugang mit häufiger Nutzung vorzusehen.
Sie sind mit einer Neigung von 30° bis höchstens 38° ausgestattet und weisen im Idealfall bei einer Stufenhöhe von 17 cm eine Auftrittstiefe von 29 cm auf.

Steiltreppen
Steiltreppen dürfen eingesetzt werden, wenn die Benutzung wenig oft erfolgt (z. Bsp. täglich einmal). Sie sind mit einer Neigung zwischen 40° und 50° ausgeführt. Die Stufen der Steiltreppe dürfen eine Höhe zwischen 20 und maximal 24 cm aufweisen und eine Auftrittstiefe von mindestens 20 cm bieten.

Leitertreppen
Leitertreppen sind dann erlaubt, wenn sie nur selten begangen werden
(z. Bsp. einmal monatlich). Sie besitzen eine Neigung von 50° bis 75°. Bei einer Stufenhöhe von mindestens 22,5 und maximal 31,5 cm müssen Leitertreppen eine Auftrittsbreite von 8 – 20 cm gewährleisten. Die optimale Breite einer Leitertreppe beträgt 60 cm.

Wendeltreppen
Wendeltreppen solle aus ergonomischen und rettungstechnischen Aspekten nur in begründeten Ausnahmefällen oder als Zusatz zu anderen Treppen verwendet werden. Wendeltreppen werden in drei Arten unterschieden: Haupttreppen, Nebentreppen, Anlagentreppen. Je nach Ausführung sind bei der Konstruktion unterschiedliche Anforderungen an die Auftrittstiefe, die Stufenbreite und den Kerndurchmesser zu erfüllen.


Quelle:
https://www.suva.ch/de-CH/material/Factsheets/sichere-treppen-fuer-sichere-betriebe

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Beratung Steigtechnik und Arbeitsbühnen

    • Daniel Güntensperger

      Kundenberater Region Mittelland, Zentral- und Nordwestschweiz

      • Tel. +41 55 440 18 00
      • Mobil +41 78 739 96 33
    • André Poschung

      Kundenberater Region Zürich, Zentral- und Ostschweiz

      • Tel. +41 55 440 18 00
      • Mobil +41 79 420 33 44

Sonderfall ortsfeste Leitern
Die Verwendung von ortsfesten Leitern ist nur dann gestattet, wenn sie selten – das heisst zirka einmal pro Monat – verwendet werden. Eine häufigere Verwendung ist dann erlaubt, wenn nur ein geringer Höhenunterschied von maximal 2 Metern überbrückt werden soll. Ortsfeste Leitern werden gemäss ihres Verwendungszweckes kategorisiert und in technischen Regeln beschrieben:

  • Ortsfeste Leitern zu maschinellen Anlagen – Technische Regel: SN EN ISO 14122-4
  • Ortsfeste Leitern für Schächte – Technische Regel: SN EN 14396
  • Ortsfeste Leitern für bauliche Anlagen: DIN 18799-1 Steigleitern mit Seitenholmen, DIN 18799-2 Steigleitern mit Mittelholm

Welche temporären Einrichtungen gibt es?

Arbeitshebebühnen
Arbeitshebebühnen dienen dazu, höher gelegene Bereiche in Werkhallen oder dem Aussengelände bequem zu erreichen. Vor dem Einsatz von Arbeitshebebühnen ist eine gründliche Gefahrenermittlung und eine sorgfältige Massnahmenplanung notwendig.

Mobile Leitern
Mobile Leitern sind als Zugang für hoch gelegene Arbeitsplätze nur dann zulässig, wenn andere, sichere Arbeitsmittel nicht eingesetzt werden können. Dies ist dann der Fall, wenn das allgemeine Risiko als überaus gering einzuschätzen ist, die Dauer der Benutzung nur gering (ca. einmal pro Monat) ist oder der Arbeitgeber bauliche Gegebenheiten nicht ändern kann.

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