Ortsfeste Leitern

Diese Besonderheiten müssen Sie vor der Verwendung wissen

Eine ortsfeste Leiter, häufig auch als Steigleiter oder Fassadenleiter bezeichnet, bedarf einer regelmässigen Überprüfung. Denn gerade ältere Steigleitern entsprechen viel zu oft nicht mehr den aktuellen Normen und stellen ein überhöhtes Risiko in der Anwendung dar. FERESTA als Lieferant hochwertiger, ortsfester Leitern berät Sie gerne hinsichtlich der Nutzung und bietet zusätzlich zuverlässige Kontrollen und Montagearbeiten an.

Wann darf eine ortsfeste Leiter überhaupt verwendet werden?

Steigleitern können eingesetzt werden, wenn:
• Zugänge selten benutzt werden
• Benutzer des Zugangs keine grossen Werkzeuge transportieren müssen
• Es absehbar ist, dass der Zugang zur selben Zeit nur von einer Person benutzt wird
• Der Zugang nicht für den Abtransport von verletzten Personen benutzt wird.

Gemäss Artikel 16 VUV sollen Steigleitern „im Hinblick auf das höhere Risiko des Stürzens und wegen der höheren körperlichen Anstrengung beim Gebrauch dieser Zugänge vermieden werden.“ Dies gilt für Zugänge mit häufiger Nutzung. Wenn der Zugang regelmässig und oft erfolgt, wird als Alternative eine feststehende oder fahrbare Treppe empfohlen. Den Artikel 16 VUV können Sie hier nachlesen: Link zu Artikel 16 VUV

Entspricht Ihre ortsfeste Steigleiter noch der Norm?

Die SUVA hat eine Checkliste veröffentlicht, anhand derer jedes Unternehmen, die in seinem Betrieb vorhandenen Steig- oder Fassadenleitern kontrollieren kann. Zu den wichtigsten Kriterien, die eine Übereinstimmung mit den aktuell gültigen Normen kennzeichnen, gehören:

• Die Ausstiegsstelle und der Leiterausstieg müssen gegen Absturz gesichert sein
• Ab einer Steighöhe von 3 Metern für maschinelle Zugänge und ab 5 Metern für bauliche Zugänge ist die Montage eines Rückenschutzes erforderlich
• Die Trittfläche der Leitersprossen muss rutschhemmend gestaltet sein
• Der Abstand von Sprosse zu Wand muss 200 mm betragen, bei Hindernissen darf der Abstand auf mindestens 150 mm reduziert sein

Die hier aufgeführten Kriterien sind nicht abschliessend. Alle Kriterien zur Beurteilung der Sicherheit von ortsfesten Leitern finden Sie in der Checkliste der SUVA 67005 und im Art. 18 VUV.

Was ist für das Begehen ortsfester Steigleitern zu beachten?

Mit einigen Grundregeln ist der Gebrauch ortsfester Steig- oder Fassadenleitern möglichst sicher zu gestalten.

Zu den Grundregeln gehören folgende Verhaltensanweisungen:
1. Immer mit dem Gesicht zur Leiter auf- und absteigen
2. Leiter nur dann besteigen, wenn beide Hände frei sind
3. Auf geeignetes Schuhwerk mit rutschfester Sohle achten
4. Sofern eine Steigschutzeinrichtung vorhanden ist, ist diese mit der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz zu verwenden

Warum ist eine regelmässige Kontrolle der Leitern so wichtig?

Ein Sturz von einer Fassadenleiter hat oftmals schwerwiegende Folgen. Zu den Hauptgefahren gehören Abstürze, weil die Benutzer den Stand verlieren, die Leiter loslassen oder beim Ein- und Ausstieg vom oberen Podest abstürzen. Diese Gefahren gilt es weitestgehend auszuschalten – das erklärt die hohe Wichtigkeit regelmässiger Kontrollen. Die SUVA- Checkliste bietet Unternehmern einen ersten Überblick über die generelle Sicherheit der verwendeten Leitertypen. Eine zuverlässige Beurteilung der richtigen Treppenform muss jedoch immer durch eine interne oder externe Risikobeurteilung erfolgen!

Mit FERESTA zum sicheren Aufstieg

Als Lieferant von modernen Leitersystemen verfügt FERESTA über das nötige Fachwissen, um auch bei Ihnen im Betrieb eine Prüfung der vorhandenen ortsfesten Leitertypen durchzuführen. Gerne übernehmen wir auch die Montage von Leitern in Ihrem Unternehmen und führen regelmässige Kontrollen durch. So können Sie sich jederzeit darauf verlassen, dass die bei Ihnen im Einsatz befindlichen Leitern den aktuell gültigen Normen entsprechen – und keinerlei Risiko für Sie und Ihre Mitarbeiter darstellen. Rufen Sie uns doch gleich einmal an, wir beraten Sie gerne!

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Beratung Steigleitern

    • Daniel Güntensperger

      Kundenberater Region Mittelland, Zentral- und Nordwestschweiz

      • Tel. +41 55 440 18 00
      • Mobil +41 78 739 96 33
    • André Poschung

      Kundenberater Region Zürich, Zentral- und Ostschweiz

      • Tel. +41 55 440 18 00
      • Mobil +41 79 420 33 44