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Diese Treppen werden in Anlehnung an die Unfallverhütungsvorschrift BVG- D 36/GUV-V D36, BGI 637, DIN 14183, DIN 24530, DIN 31003 und EN ISO 14122 gefertigt. Leichtmetall-Industrietreppen sind nicht für Wohnzwecke nach DIN 1055 verwendbar.
Hinweise zu EN ISO 14122
Es sind aus Sicherheitsgründen Treppen mit einer Neigung von 45 Grad zu bevorzugen. Nur wenn die örtlichen Begebenheiten erfordern, sollten Treppen bzw. Leiter-Treppen mit einer Neigung von 60 Grad gewählt werden.
Zul. Belastung: 1,5kN/m2
Bei 45-Grad Treppen und einer Stufenbreite von 600 mm ist ab einer senkrechten Höhe von 3,75 m eine mittige Abstützung erforderlich; bei Stufenbreiten 800 bzw. 1000 mm ist dies ab einer senkrechten Höhe von 3,33 m erforderlich.
Diese mittigen Abstützungen können in Form von Konsolen oder Stützrahmen ausgeführt werden; bitte beachten Sie dazu untenstehende Liefermöglichkeiten.
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